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«Herrschaft ist im Alltag primär: Verwaltung»
Öffentliche Verwaltung im demokratischen Staat
Technologische Innovationen und existenzielle Risiken von der Digitalisierung, über die Gentechnik bis hin zur Klimaerhitzung haben vorwiegend in einem Bereich der Rechtsordnung Spuren hinterlassen: im Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht ist jener Bereich der Rechtsordnung, in dem der Versuch unternommen wird, Gefahren und Risiken zu minimieren und Anreize für technologische Innovationen zu setzen
Durchgesetzt wird das Verwaltungsrecht durch die öffentliche Verwaltung. Diese zeichnet sich idealiter in ihrem Zuständigkeitsbereich (Umwelt, Gesundheit, Datenschutz etc.) durch besondere Expertise aus. Das verschafft ihr auch gegenüber der Politik besonderen Einfluss. Gleichzeitig kann die öffentliche Verwaltung ihre Anordnungen falls notwendig auch mit Sanktionen (Busse, Ersatzvornahme etc.) durchsetzen. Daher hat der Begründer der Theorie der modernen Verwaltung, der Jurist und Soziologe Max Weber schon anfangs des 20. Jahrhunderts festgestellt: «Herrschaft ist im Alltag primär: Verwaltung».
Anhand klassischer Texte untersucht das Proseminar die Stellung der Verwaltung im demokratischen Verfassungsstaat. Ist die Herrschaft der Verwaltung unentrinnbar? Ist sie legitim? Wer steuert die Verwaltung? Welches Ermessen kommt ihr zu? Welche Anforderungen sind an das Verwaltungspersonal zu stellen?
Weitere Informationen zum Proseminar finden Sie hier (PDF, 116 KB).