Forschungseinrichtung: Rechtswissenschaftliches Institut Universität Zürich
Zeitraum: 01.10.2013 - 30.09.2015
Projektbeschrieb:
Das Projekt untersucht den Rechtsschutz für Tiere in den deutschsprachigen Rechtsordnungen. Institutionen wie Tierschutzbeauftragte, Einrichtungen wie Tieranwälte oder spezialisierte Amtsstellen von Polizei, Staatsanwaltschaften oder Veterinärämtern werden rechtsdogmatisch und rechtspraktisch verglichen und bewertet; als Institut des Verfahrensrechtes insb. die Verbandsklage bzw. das Verbandsbeschwerderecht für Tierschutzverbände untersucht.
- Ziele des Forschungsprojekts: Primäres Projektziel ist die Beantwortung der Frage, wie der Rechtsschutz für Tiere im Verwaltungs- und Strafprozessrecht und dessen praktische Umsetzung zu bewerten und möglicherweise zu verbessern ist, unter Einschluss rechtspolitischer Empfehlungen. Das Projekt zeigt auf, welche rechtlich-prozeduralen Instrumente für die Vertretung von Tierinteressen in Deutschland, der Schweiz und Österreich bestehen, inwiefern sie sich bezüglich ihrer gesetzlichen Ausgestaltung und praktischen Umsetzung unterscheiden und wo ihre Gemeinsamkeiten liegen. Weiter wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit die Vertretung von Tierinteressen an Private delegiert werden darf und wie allfällige Lücken im Rechtsschutz mit Hilfe prozeduraler Instrumente geschlossen werden können.
- Wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Kontext des Forschungsprojekts: Das Forschungsprojekt ist wissenschaftlich ins „Law and Animals“-Programm der Universitäten Basel und Zürich eingebunden. Es behandelt einen für die prozedurale Durchsetzung von Tierinteressen zentralen Teilaspekt in einem für Europa neuen Forschungsgebiet. Gesellschaftspolitisch leistet das Projekt einen Beitrag zur Durchsetzung des Tierschutzes und zur Effektivität von Rechtsschutz.
Doktoratsprogramm der Juristischen Fakultät Basel, 2012-2015/ 2013-2016 in Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
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