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Soll das Volk über die Wiedereinführung der Todesstrafe abstimmen dürfen? Darf ein Vorschlag zur Abstimmung gebracht werden, dessen Konsequenzen nicht absehbar sind? Soll es zulässig sein, eine Volksinitiative für Zuwanderungsbeschränkungen zu lancieren, die das internationale Recht verletzen? Mit der zunehmenden Popularität direktdemokratischer Instrumente in ganz Europa ist das Verhältnis zwischen Volkssouveränität und Rechtsstaatsprinzip zu einer der grössten politischen Herausforderungen der Gegenwart geworden: Wo sollen die rechtsstaatlichen Grenzen der direkten Demokratie gezogen werden? Wer soll die Einhaltung dieser Grenzen kontrollieren? Ziel des Projekts ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen zur Beantwortung dieser Fragen zu liefern. Der rechtsvergleichende Ansatz des Projekts ermöglicht es, die insbesondere in der Schweiz mit direktdemokratischen Instrumenten gewonnenen Erkenntnisse für andere europäische Länder und die Europäische Bürgerinitiative fruchtbar zu machen.