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Christine Kaufmann wurde in Zürich geboren. Nach der Matura (Typus A) studierte sie an der Universität Zürich Rechtswissenschaften und schloss 1987 das Studium mit dem Lizentiat ab. Danach war sie von 1987 bis 1991 als Assistentin bei Professor Daniel Thürer, am Lehrstuhl für Völker- und Europarecht sowie Staats- und Verwaltungsrecht tätig. 1990 erfolgte die Promotion (summa cum laude) gestützt auf die Dissertation zum Thema „Hunger als Rechtsproblem – völkerrechtliche Aspekte eines Rechtes auf Nahrung“.
Von 1991-2000 arbeitete Christine Kaufmann für die Schweizerische Nationalbank. Zunächst war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Rechtsdienst tätig. Als Mitglied der EFTA-Expertengruppen Financial Services and Free Movement of Capital and Services vertrat sie die Nationalbank in den Verhandlungen über den Europäischen Wirtschaftsraum. Später leitete sie als Direktorin den Personaldienst.
Von Herbst 2000 bis Ende 2001 weilte Christine Kaufmann als Visiting Scholar an der University of Michigan Law School, USA, wo sie ihre Habilitationsschrift zum Fragenkreis des Verhältnisses zwischen internationalen Arbeitsrechten und internationalen Finanz- und Wirtschaftsorganisationen ausarbeitete. Nach ihrer Rückkehr nahm sie eine neue Aufgabe als „Director of Legal Research“ am World Trade Institute (WTI) der Universität Bern an. Hier befasste sie sich mit WTO-Recht und schwergewichtig mit Fragen aus dem Bereich Trade and Finance sowie Trade and Human Rights.
Auf den 1. Oktober 2002 erfolgte die Berufung als Assistenzprofessorin und auf den 1. September 2003 die Ernennung zur Ordinaria für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht an der Universität Zürich.
Ab 1993 war Christine Kaufmann Mitarbeiterin der Redaktion der Zeitschrift „Aktuelle Juristische Praxis“. Bei der Schweizerischen Vereinigung Morbus Bechterew wirkt sie als Präsidentin. Seit 1999 ist sie Mitglied des Advisory Board der Zürcher Sektion der European Law Students’ Association, ELSA. Im September 2002 wurde sie zum Senior Research Fellow am World Trade Institute ernannt und ist auch Mitglied des WTI Boards.
Im Jahr 2009 initiierte sie die Gründung des Kompetenzzentrums für Menschenrechte an der Universität Zürich und fungiert seither als Vorsitzende des Leitungsausschusses (www.menschenrechte.uzh.ch). Das Zentrum war Mitglied des Schweizer Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR), das von der Schweizer Regierung von 2011 bis 2022 als Pilotprojekt für eine künftige nationale Menschenrechtsinstitution gegründet wurde. Christine Kaufmann leitete dort zusammen mit Prof. Dr. Hans Peter Wehrli und Prof. Francis Cheneval den Themenbereich "Menschenrechte und Wirtschaft".
Von 2012 bis 2014 war Christine Kaufmann Prodekanin Lehre, von 2014 bis 2016 Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn hat Christine Kaufmann an Projekten mitgewirkt, die den Dialog zwischen verschiedenen Stakeholder-Gruppen fördern. Von 2013-2019 war sie zusammen mit Staatssektärin Marie-Gabrielle Ineichen Co-Präsidentin des Beirats für den Nationalen Kontaktpunktes der Schweiz für die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen. Sie hat Unternehmen, Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen rechtlich beraten und wurde als Expertin zu Anhörungen von Parlamentskommissionen, der UNO und der OECD eingeladen. Sie war mehrfach als Mediatorin in Fällen tätig, in denen es um die Umsetzung der OECD-Leitsätze durch Unternehmen ging.
Seit 2019 ist sie Vorsitzende der OECD Arbeitsgruppe für nachhaltige Unternehmensführung (Working Party on Responsible Business Conduct).
2019 wurde sie zum Mitglied des Ständigen Gerichts der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) ernannt.
Ihre Forschungsschwerpunkte liegen auf Themen der verantwortungsvollen Unternehmensführung, den Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft und Menschenrechten sowie dem Verhältnis von internationalem Handels- und Finanzsystem.