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Wer im Bereich der von Prof. Biaggini betreuten Veranstaltungen eine Masterarbeit verfassen möchte, ist gebeten,
Bei positiver Rückmeldung ist selbstständig eine ausführliche Disposition zu erarbeiten und einzureichen. Die Besprechung der Disposition und die Festlegung der Modalitäten erfolgt im Rahmen einer individuellen Besprechung.
Masterarbeiten sind nur für Studierende möglich, die bereits in den Masterstudiengang eingeschrieben sind.
Aus Kapazitätsgründen kann pro Semester nur eine begrenzte Anzahl Arbeiten entgegengenommen werden.
Es gelten sinngemäss die „Hinweise für die Ausarbeitung einer Seminararbeit“ (jeweils aktuelle Fassung), mit Ausnahme der dortigen Angaben betreffend Umfang. Im Weiteren wird verwiesen auf: Peter Forstmoser/Regina Ogorek/Hans-Ueli Vogt, Juristisches Arbeiten (jeweils neueste Auflage).
Am Schluss der Arbeit ist eine persönliche Erklärung abzugeben, mit der bezeugt wird, dass die Arbeit eigenständig verfasst wurde. Für den Wortlaut siehe das von der RWF herausgegebene „Merkblatt zum richtigen Zitieren und zur Vermeidung von Plagiaten“ (jeweils aktuelle Fassung).
Allgemeine Hinweise für die Ausarbeitung einer Seminararbeit (PDF, 393 KB)(Stand: Okt. 2019)
Merkblatt zum richtigen Zitieren und zur Vermeidung von Plagiaten (PDF, 449 KB)